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Wahlarzt
- Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne vertragliche Bindung an die Krankenkassen. Beim
Wahlarzt werden die Honorare direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet.
- Die vom Wahlarzt am Ende der Behandlung ausgestellte und dem Patienten mitgegebene
Honorarnote kann vom Patienten bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse honoriert die Leistungen
des Wahlarztes in einem Ausmaß von 80% des jeweiligen Kassentarifs (dies ist der von der Kasse vorgegebene Tarif, nicht
jedoch der vom Wahlarzt aufgrund seiner Leistungen gestellte Honorarsatz), so daß sich aus der Differenz von Honorarnote
und Refundierung der Krankenkasse ein Selbstbehalt für den Patienten ergibt.
- Dafür genießt der Patient allerdings auch die Vorteile des Wahlarztsystems. Es bleibt
ausreichend Zeit für jeden einzelnen Patienten. Außerdem wird die Terminplanung viel freier
gestaltet und großer Wert auf kurze Wartezeiten gelegt.
Wichtig noch
- Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars zur Gänze.
- Vom Wahlarzt ausgestellt Rezepte werden von den Apotheken wie vom Kassenarzt ausgestellte Rezepte behandelt.
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